Arbeitsamt, Jobcenter oder Sozialamt Sozial- und Arbeitsamtumzüge
Ob Arbeitsamt, Jobcenter oder Sozialamt-Umzug, gerne übernehmen wir für Sie Ihren Umzug und rechnen direkt mit der zuständigen Behörde ab oder erstellen vorab ein Angebot zur Einreichung. Oft verlangt das Jobcenter, dass Sie Ihren Umzug allein bewerkstelligen. Sollte dies auf Sie zutreffen - wenden Sie sich an uns, wir helfen! Ein Umzug kann in den meisten Fällen nicht allein organisiert werden. Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und einen LKW.
Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Dabei werden alle entstehenden Umzugskosten von uns mit dem Job-Center oder mit der Arbeitsagentur abgerechnet, sodass Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile entstehen.
Achtung: Kein Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters möglich! Sonst passiert es, dass die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen werden!
Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss. Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden.
Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot mit Festpreisgarantie
Das heißt für Sie - es entstehen keine zusätzlichen Kosten! Bei den Umzügen, die anlässlich Ihrer Arbeit veranlasst wurden, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Die Umzugskostenhilfe für Ihren Umzug innerhalb Deutschlands wird bis 4.500,00 EUR brutto bezahlt.
Bei Auslandsumzügen in die EU, z. B. in die Schweiz, England, Österreich, Spanien, Frankreich, Dänemark, Italien, Schweden oder Norwegen usw. werden bis zu 5.200,00 EUR brutto bezahlt. Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen.
Diese Entscheidung beruht auf § 16 Abs.1 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) i.V.m. §§ 53 und 54 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III).